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Strandbad vom Campingplatz Wusterhausen am Klempowsee

Campingplatz Wusterhausen - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

  1. Abschluss des Vertrages
  2. Gebühren und Zahlungen
  3. Rücktritt und Stornierung
  4. Sonderbedingungen für Mietobjekte
  5. Anreise und Abreise
  6. Besuch
  7. Platzordnung
  8. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung
  9. Steuerliche Änderungen
  10. Hunde & Haustiere
  11. Haftung
  12. Verschiedenes


1. Abschluss des Vertrages

1.1 Die angegebenen Preise gelten für Buchungen für das laufende Geschäftsjahr bzw. bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste.

1.2 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet- /Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

1.3 Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung. Für Buchungen in unseren Mietobjekten (Mietwohnwagen, Mobilheim, Ferienwohnung, Zeltlodge, Campingfass) gilt eine einmalige Buchungsgebühr von max. 50.00€, auf eine generelle Mindestaufenthaltsdauer verzichten wir stattdessen. Für Stellplätze können in bestimmten Zeiten nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestaufenthaltsdauer erfüllen.

1.4 Buchungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden durch die Rezeption des Campingplatz Wusterhausen storniert! Ebenso werden Buchungen von Personen, welche bereits ein Platzverbot erteilt bekommen haben, storniert. Der Campingplatz Wusterhausen behält sich aufgrund des Hausrechts vor, Reservierungen jederzeit zu stornieren.

1.5 Der Campingplatz Wusterhausen hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Campingplatz Wusterhausen von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).

2. Gebühren und Zahlungen:

2.1 Nach Erhalt der Vormerkung für die Buchung / Reservierung ist eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in Höhe von 25% des Buchungspreis fällig. Rechnungsbeträge unter 200 € und kurzfristige Buchungen (Buchung innerhalb von 31 Tage vor Anreise) sind sofort komplett fällig. Der Restbetrag ist bis 31 Tage vor der Anreise komplett zu begleichen.

2.2 Die Zahlungstermine werden auf der Buchungsbestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 4) a bzw. 4) b zu tragen.

2.3 Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen.

3. Rücktritt und Stornierung:

3.1 Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern Sie als Mieter uns dies in Schriftform oder elektronisch mitteilen. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten.

3.2 Es gelten für Camping und Mietobjekte folgende Stornierungsbedingungen
  • Bis 21 Tage vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ einbehalten
  • 20 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Gesamtbetrages einbehalten
  • 6 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Gesamtbetrages einbehalten
  • Ab 1 Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise werden 100 % des Gesamtbetrages einbehalten.

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht!

3.3 Die gebührenpflichtige "interne Rücktrittsabsicherung" ermöglicht die kostenfreie Stornierung bis 1 Tag vor Mietbeginn. Ein Anspruch auf Erstattung bei vorzeitiger Abreise besteht nicht. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 1 bis 21 Tage vor Mietbeginn wird die Gebühr für die interne Rücktrittsabsicherung einbehalten.

3.4 Standplätze und Mietobjekte, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung).

4. Sonderbedingungen für Mietobjekte:

4.1 Bei der Buchung eines Mietobjektes erheben wir eine Kaution von 100€. Nach der Endabnahme der Unterkunft hat der Gast Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Bei unüblicher Verschmutzung, bei Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter die komplette Kaution einbehalten oder darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen.

4.2 Die Belegung kann entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen, und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten nichtgestattet, es sei denn, dass das Objekt hierfür geeignet und ausgewiesen ist. Es können maximal zwei Haustiere durch die ausdrückliche Bestätigung mit dem vorgesehenen Zusatzentgelt Vertragsbestandteil werden.

4.3 Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft. Bitte melden Sie eventuelle Mängel, oder fehlende Einrichtungsgegenstände in der Rezeption noch am gleichen Tag. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt das Mietobjekt als mängelfrei übernommen. Wir möchten Sie optimal betreuen - dazu benötigen wir Ihre Mithilfe. Sollten während Ihres Aufenthaltes Mängel auftreten, so sind Sie verpflichtet, auch diese unverzüglich der Rezeption anzuzeigen. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen (Vgl. § 536c BGB). Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Das Aufstellen von Zelten, Pavillons, Wohnwagen, Motorcaravans, etc. neben den Mietobjekten ist nur vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Rezeption gestattet. Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption und muss spätestens am Abreisetag um 11 Uhr erfolgt sein.

5. Anreise und Abreise:

5.1 Camping:
Der gebuchte Stellplatz steht am Ankunftstag ab 14.30 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 12.00 Uhr übergeben werden. Eine Verlängerung oder spätere Abreise ist gegen die entsprechende Gebühr, nur mit Zustimmung der Rezeption, gestattet. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Stellplatz ab 15 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt.

5.2 Mietobjekte:
Das gebuchte Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 11.00 Uhr übergeben werden. Bei späterer Abreise sind wir als Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste das Mietobjekt ab 15 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Besuch:

Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden.

7. Platzordnung:

Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die aushängende sowie auf der Internetseite www.camping-wusterhausen.de hinterlegte Platzordnung, zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten zwischen 22.00 bis 7.00 Uhr. In der Zeit der Nachtruhe ist die Zufahrt zum Campingplatz geschlossen. Unsere Veranstaltungen wie z. B. Live-Musik im Bereich des Restaurants Il Campo können in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr andauern. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Das Befahren des Platzes ist nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit dürfen im Vorzeltbereich keine Folien ausgelegt werden. Abweichungen in den Parzellengrößen und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behalten wir uns vor.

8. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung:

Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen; Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

9. Steuerliche Änderungen:

Alle angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jeweils geltende Umsatzsteuer. Bei einer Änderung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes und falls die Leistung noch nicht erbracht worden ist, machen wir Gebrauch von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist. Bei einer Reduzierung des Umsatzsteuersatzes erfolgt eine Ermäßigung in Höhe der Minderbelastung. Der Anpassungsvorbehalt gilt auch bei Erhebung bzw. Veränderung anderer gemeindlicher Abgaben- /Steuern, wie z.B. einer Tourismusabgabe.

10. Hunde & Haustiere:

Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns als Vermieter und der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Wir behalten uns vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Gäste hierdurch belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind nicht gestattet. Hunde dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt in unseren Mietobjekten bzw. auf dem Stellplatz gelassen werden. Auf dem gesamten Gelände gilt zudem eine generelle Anleinpflicht. Zum Ausführen der Hunde nutzen Sie bitte z.B. den angrenzenden Weg außerhalb des Campingplatzes Richtung angrenzenden Wald. Der Hundehalter ist für die unverzügliche Entsorgung des Hundekots verantwortlich. Zudem sind auf dem Spielplatz und in den Sanitärgebäude keine Haustiere gestattet.

11. Haftung:

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar, bzw. Mietobjekt und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden.

12. Verschiedenes:

12.1 Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

12.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Campingplatz Wusterhausens.

12.3 Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

12.4 Geschäftsverbindung Campingplatz Wusterhausen, Sparkasse OPR, IBAN: DE66 1605 0202 1540 0001 72, BIC: WELADED1OPR. Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE 290837605, Handelsregister: Amtsgericht Neuruppin Nr. HRA 626 Inhaber Kai Köllner

Platzordnung

Wir heißen Sie als Gast herzlich willkommen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:


ANMELDUNG

Jeder Gast meldet sich in der Anmeldung des Campingplatzes an, ebenso Besucher, diefür ein oder mehrere Tage angemeldete Gäste des Platzes besuchen möchten.


HAUSRECHT

Die Platzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste, insbesondere bei Verstößen gegen die Platzordnung erforderlich erscheint.


SCHRITTGESCHWINGIGKEIT

Auf dem Campinggelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um Unfälle mit spielenden Kindern und Beeinträchtigungen anderer Gäste durch Staub zu vermeiden. Im Winter bei Schneefall oder Frost überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein  gefahrloses Benutzen der Wege auf dem Platz zulassen.

Die Wege können nicht in jedem Fall eis- und schneefrei gehalten werden.


RUHEZEITEN

Ruhezeiten sind von 12:30 – 14:30 und von 22:00 – 7:00 Uhr. Während dieser Zeit ist die Schranke geschlossen und wird nur im Notfall geöffnet. In Notfällen melden Sie sich bei der Platzleitung oder wählen Sie die Notrufnummer 110 oder 112 und benutzen den Notschlüssel an der Schrankenanlage. Im Interesse aller Gäste dürfen keinerlei Fahrzeuge den Platz (Notfälle ausgenommen) befahren, laute Unterhaltungen, Arbeiten und Handlungen,  welche die Ruhe anderer Camper beeinträchtigen sind zu vermeiden. Radio und ähnliche Geräte müssen auf Zeltlautstärke gestellt werden.


SAUBERKEIT

Sie legen ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir?  Bitte behandeln Sie daher die sanitären Einrichtungen sowie die Mietunterkünfte pfleglich. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitärräume.


HUNDE

Hunde müssen ständig angeleint werden und haben keinen Zutritt zu den Sanitärgebäuden. Verunreinigungen sind vom Halter zu entfernen.


ABFÄLLE, ABWASSER, FÄKALIEN

Abfälle bzw. wieder verwendbare Materialien müssen getrennt und sortiert in die dafür bereitgestellten Container entsorgt werden. Abwasser und Fäkalien dürfen nur in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden.


OFFENES FEUER

Offenes Feuer (auch Grillschale) ist verboten. Das Grillen ist nur auf den Parzellen gestattet oder auf dem platzeigenen Grillplatz.


FEUER

Die Gasanlage ihres Wohnwagens ist alle 2 Jahre durch einen Servicetechniker zu überprüfen. Termine sind in der Anmeldung zu erfragen. Bei Feuer rufen Sie die Feuerwehr Tel.: 112, geben Ihren Standort an, Name und Nummer des Weges. Benachrichtigen Sie die Campingplatzverwaltung, damit wir die Feuerwehr ohne großen Zeitverlust zu Ihrer Parzelle geleiten können. Benutzen Sie auch die ausgehängten Feuerlöscher.


DIE STANDPLÄTZE

Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben u. Regenrinnen ist verboten. Der Standplatz und die Mietunterkünfte sind am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Eine verspätete Abreise ist kostenpflichtig, gemäß Gebührenordnung. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie länger als geplant bleiben möchten. Die Standplätze und die Parzellen sind jederzeit sauber u. gepflegt zu halten und zu hinterlassen.


ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN

Das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht gepachteten Flächen ist verboten


DIEBSTAHL

Platten, Pflanzen und andere Gegenstände auf freien, nicht mehr verpachteten Plätzen sind Eigentum des Campingplatzes und das Mitnehmen ist somit Diebstahl. Wir bitten alle, bei Beobachtungen dieser Art, uns zu informieren.


WASCHEN VON KLEIDUNG

In den Abwaschbecken ist das Waschen von Kleidung aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Hierfür bitte die Wäschewaschbecken oder die Waschmaschinen benutzen.

Diese befinden sich im Sanitärgebäude 1 (am Hallenbad). Den Schlüssel dazu erhalten Sie in der Anmeldung.


TRINKWASSER

Trinkwasser bitte nur an den gekennzeichneten und mit blauem Anstrich versehenen Zapfstellen entnehmen.


HAFTUNG

Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums unserer Gäste durch Dritte oder höhere Gewalt. Das Ausüben jeglicher Freizeitaktivitäten auf dem Platzgelände geschieht auf eigene Gefahr. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht, sie haften für ihre Kinder. Die Benutzung der Spiel- und Sportstätten erfolgt auf eigene Gefahr u. Verantwortung.

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